Bij Van Opstal & Partners vinden wij het belangrijk dat u vooraf precies weet wat u kunt verwachten. Daarom leggen wij het proces rustig uit en nemen wij de tijd om uw vragen te beantwoorden. U hoeft niet direct met oplossingen te komen. Mediation begint met het creëren van een veilige omgeving waarin beide partijen hun verhaal kunnen vertellen. Dat sluit aan bij de uitgangspunten van de MfN: vrijwilligheid, transparantie en eigen regie van partijen.
Unsere Arbeitsweise
Schritt 1 – Unser Fallmanager wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen
Voordat de mediation start, neemt één van onze casemanagers contact met u op. Tijdens dit gesprek leggen wij het volgende uit:
- Was Mediation bedeutet;
- So läuft der Prozess ab;
- Was Sie erwarten können:
- Welche Fragen Sie möglicherweise bereits haben.
Anschließend erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um gut vorbereitet in die Mediation zu starten.
Schritt 2 – Erstgespräch mit dem Mediator
Wir vermitteln Ihnen einen erfahrenen, bei der MfN registrierten Mediator, der auf Arbeitsmediation spezialisiert ist.
Der Mediator wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein erstes Kennenlerngespräch zu vereinbaren.
Schritt 3 – Einzelgespräch
Jede Partei erhält zunächst einzeln die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Dieses Gespräch dient folgenden Zwecken:
- Eventuelle Bedenken zur Sprache zu bringen;
- Sich kennenlernen;
- Fragen beantworten;
- Erwartungen besprechen;
Schritt 4 – Das gemeinsame Gespräch
Während der gemeinsamen Gespräche leitet der Mediator den Prozess. Dabei können Sie von unseren Mediatoren stets Folgendes erwarten:
- Der Mediator ergreift keine Partei.
- Der Mediator trifft keine Entscheidungen.
- Der Mediator hilft beiden Parteien dabei, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen.
- Zunächst schauen wir uns an, was passiert ist.
- Danach richten wir unseren Blick vor allem auf die Zukunft.
Schritt 5 – Gemeinsam nach einer Lösung suchen
Ieder mediationtraject is anders en de uitkomst staat nooit vast voor het traject begint. Soms herstellen werkgever en werknemer de samenwerking. Soms worden afspraken gemaakt over re-integratie. En, soms besluiten partijen gezamenlijk dat beëindiging van het dienstverband de beste oplossing is.
Wie auch immer die Situation ausgeht: Sie legen gemeinsam mit der anderen Partei fest, welche Vereinbarungen getroffen werden. Sie behalten also jederzeit die Kontrolle über die Situation.
Schritt 6 – Festhalten der Vereinbarungen
Wenn Sie gemeinsam Vereinbarungen treffen, werden diese sorgfältig festgehalten. So weiß jeder, woran er ist.
Was Sie von Van Opstal und Partnern erwarten können
Wanneer u een mediationtraject met één van onze mediators doorloopt, bent u altijd verzekerd van het volgende:
- Man hört Ihnen zu.
- Der Mediator ist unabhängig und unparteiisch.
- Sie haben bei der Wahl der Lösung ein Mitspracherecht.
- Alles, was während der Mediation besprochen wird, ist vertraulich.
- Wir begleiten den Prozess sorgfältig und mit Respekt gegenüber beiden Parteien.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Unsere Fallmanager helfen Ihnen gerne weiter.
Häufig gestellte Fragen von Mitarbeitern
Muss ich allen Vereinbarungen zustimmen?
Nein. Das Mediationsverfahren dient dazu, gemeinsam praktikable Vereinbarungen zu treffen, die für beide Seiten akzeptabel sind. Sie können jederzeit mitteilen, dass Sie mit bestimmten Vereinbarungen nicht einverstanden sind. Selbstverständlich ist die Mitwirkung am Verfahren jedoch Voraussetzung, wenn Sie gemeinsam zu Vereinbarungen gelangen möchten.
Kann ich das Mediationsverfahren beenden, wann immer ich möchte?
Ja. Sie können die Mediation zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens abbrechen. Die Mediation erfolgt stets auf freiwilliger Basis und funktioniert nur, wenn alle Parteien bereit sind, miteinander zu sprechen.
Darf ich jemanden zur Mediation mitbringen?
Ja, aber unter der Voraussetzung, dass beide Seiten damit einverstanden sind.
Was passiert, wenn ich während des Mediationsverfahrens krank werde?
Wenn die Mediation während einer Krankheit stattfindet, geschieht dies oft auf Anraten des Betriebsarztes. Haben Sie Zweifel, ob Sie aus medizinischer Sicht zur Teilnahme in der Lage sind? Besprechen Sie dies dann mit Ihrem Betriebsarzt. In bestimmten Situationen können Sie auch eine Zweitmeinung oder ein Gutachten einholen.