Beschwerdeausschuss

Beschwerdeausschuss - unser Ansatz

Wenn Van Opstal & Partner als externer Beschwerdeausschuss fungiert, werden wir vom Beschwerdebeauftragten der betreffenden Organisation kontaktiert, sobald eine Beschwerde eingereicht wird.

Innerhalb einer Woche setzt Van Opstal & Partner einen unabhängigen Beschwerdeausschuss ein, der aus drei Mitgliedern besteht. Der Ausschuss berücksichtigt sorgfältig juristisches und inhaltliches Fachwissen, Vielfalt und - falls erforderlich - Sprachkenntnisse. Im Falle einer Beschwerde in englischer Sprache nimmt immer mindestens ein Muttersprachler an dem Ausschuss teil.

Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses

Jeder Beschwerdeausschuss besteht aus:

  • ein Vorsitzender

  • eine Sekretärin

  • ein allgemeines Mitglied

Regeln und Verfahren

Der Beschwerdeausschuss arbeitet gemäß den geltenden Beschwerdevorschriften der betreffenden Organisation.
Wenn Van Opstal & Partner eine Partnerschaft eingeht, um einen externen Beschwerdeausschuss zu stellen, werden diese Vorschriften sorgfältig überprüft und - falls erforderlich - verbessert oder aktualisiert, so dass sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den besten Praktiken entsprechen.

Kontakt

Für weitere Informationen über unsere externen Beschwerdeausschüsse wenden Sie sich bitte an:
Herr D.H. Diercks
Kontaktperson für externe Beschwerdeausschüsse
info@vanopstalenpartners.nl