Wie läuft ein Mediationsverfahren bei Van Opstal & Partners ab?

Mediation nach den MfN-Richtlinien

Die MfN (Mediatorsfederatie Nederland) ist die unabhängige Qualitätsorganisation für Mediation in den Niederlanden. Alle unsere Mediatoren sind MfN-registrierte Mediatoren. Das bedeutet, dass sie nach klaren Verhaltensregeln und Berufsvorschriften arbeiten.

Am Anfang eines Mediationsverfahrens steht immer die Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung. Darin verpflichten sich die Parteien unter anderem zu Folgendem:

  • sich bemühen, den Konflikt gemeinsam zu lösen

  • ermächtigt werden, verbindliche Vereinbarungen zu treffen

  • die Vertraulichkeit des Prozesses zu wahren

Sie können die vollständigen MfN-Mediationsregeln hier herunterladen.

Schritte im Mediationsverfahren

1. Individuelle Vorgespräche

Vor den gemeinsamen Sitzungen führen unsere Mediatoren getrennte Gespräche mit beiden Parteien. Diese Gespräche sind vertraulich und bieten Raum für den Austausch von Perspektiven, Anliegen und Zielen.

2. Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung

In der ersten gemeinsamen Sitzung wird die Mediationsvereinbarung besprochen und unterzeichnet. Damit erklären sich beide Parteien mit den Grundsätzen des Verfahrens einverstanden.

3. Lösungsfokussierte Gespräche

Unter der Leitung des Mediators erörtern die Parteien ihre Positionen und Interessen. Die Gespräche sind zukunftsorientiert und bieten Raum für Emotionen, aber auch für konkrete Lösungen. Der Mediator achtet auf das Gleichgewicht und sorgt für ein sicheres Gesprächsumfeld.

4. Aufzeichnung der Vereinbarungen

Haben die Parteien eine Einigung erzielt? Dann werden die Vereinbarungen in einer Mediationsabschlussvereinbarung oder Vergleichsvereinbarung schriftlich festgehalten. Damit ist das Mediationsverfahren formell beendet.

In vielen Fällen können Streitigkeiten innerhalb von ein bis drei Gesprächen beigelegt werden.

Unabhängig, vertraulich und maßgeschneidert

Unsere Mediatoren sind streng unparteiisch und bieten ein sicheres Umfeld, um gemeinsam an dauerhaften Lösungen zu arbeiten. Sie entscheiden unabhängig und in Absprache mit den Parteien, wie sie das Verfahren gestalten. Die Vereinbarungen können in einer Mediationsabschluss- oder Vergleichsvereinbarung festgehalten werden, mit der die Mediation abgeschlossen wird. Auf diese Weise können Konflikte oft innerhalb von zwei bis drei Gesprächen schnell und effektiv gelöst werden.
Wir begleiten das Verfahren sorgfältig und respektvoll.

Gruppe 245